zur Navigation
zum Inhaltsbereich

Qualifizierung der Praxisausbildung

Die Praxisausbildung ist wichtiger Bestandteil des Bachelors in Sozialer Arbeit und wird bewertet. Neben formalen Voraussetzungen bestehen inhaltliche Bedingungen, welche die Studierenden erfüllen müssen, um die Praxisausbildung erfolgreich abzuschliessen.    


Formale Voraussetzungen  

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung (MAiA) absolvieren während ihres Studiums 3200 Arbeitsstunden in einer Praxisorganisation. Praktikantinnen und Praktikanten leisten während des Studiums zwei Praktika in verschiedenen Organisationen des Sozialwesens. Die Praxisausbildung ist bei beiden Formen in zwei Praxismodule aufgeteilt, die qualifiziert werden.  


Inhaltliche Bedingungen  

Zielvereinbarung

Anhand eines Qualifikationsrasters vereinbaren Praxisausbildende, Studenbegleitende und Studierende in einem Gespräch nach Stellenantritt Ziele in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Ebenfalls bestimmen sie pro Ziel einen Indikator, der die Messung des Ziels ermöglicht. Die Ziele und Indikatoren werden im Qualifikationsraster schriftlich festgehalten.  


Bewertung

Kurz vor Abschluss der Praxisausbildung bewertet der Praxisausbildner oder die Praxisausbildnerin die Leistung der Studentin oder des Studenten und trägt die Begründung und Kommentare in das elektronische Qualifikationsraster ein. Nach diesem Schritt treffen sich Praxisausbildende, Studienbegleitende und Studierende zu einem Gespräch und besprechen die Bewertungen. Bei erfolgreichem Abschluss der Praxisausbildung werden die entsprechenden Credits gutgeschrieben.  


Eine Anleitung zum Qualifikationsraster und das Qualifikationsraster finden Sie im Download-Center zum Herunterladen.