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Gebühren
Aufnahmeverfahren
| Einschreibung | CHF 100.00 |
| Zulassungsprüfung | CHF 200.00 |
(wird zentral durch das Sekretariat der Studiengangsleitung in Bern abgerechnet)
Einschreibung
| Masterstudiengang | CHF 100.00 |
Wer sich nach erfolgreich absolviertem Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, bezahlt keine Einschreibegebühr.
Semestergebühren
| für alle Studierenden | CHF 680.00 |
| zusätzliche Gebühr für ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Ausland | CHF 500.00 |
Studienunterbruch
Gemäss der neuen Verordnung sind Semestergebühren auch bei Beurlaubungen zu entrichten. Dies bedeutet, dass auch bei Unterbruch des Studiums Semestergebühren erhoben werden.
Zusatzgebühren
| Materialgeldpauschale | CHF 100.00 |
| Beitrag Studierendenorganisation | CHF 12.00 |
| Gebühr für ASVZ-Sportangebot | CHF 25.00 |
Ausbildungsfinanzierung und Stipendien
Die Finanzierung der Ausbildung sollte vor Beginn des Studiums abgeklärt und so gut wie möglich geregelt sein. Zuständig für Stipendien sind die Wohnsitzkantone und -gemeinden sowie allfällige private Fonds und Stiftungen.
Folgende Hinweise können dabei behilflich sein:
- Stipendien-Handbuch – Weg zur Ausbildungsfinanzierung
(Gesamtschweizerisches Verzeichnis)
Die Broschüre ist erhältlich bei der Stiftung Pro Juventute, Postfach, 8022 Zürich, www.projuventute.ch oder in jeder Buchhandlung. - Fonds und Stiftungen im Kanton Zürich
Erhältlich bei der ZHAW Soziale Arbeit, Infostelle, Auenstrasse 4, Postfach,
8600 Dübendorf 1, Tel. 058 934 86 77, www.infostelle.ch.
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