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Zulassungsverfahren

Informationsveranstaltung

Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Studium. Sie erhalten Informationen zu den Inhalten des Bachelors, zu den möglichen Studienverläufen sowie zu Zulassungsbedingungen und -verfahren. Die aktuellen Termine der Informationsveranstaltungen finden Sie hier.


Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Das Anmeldeformular erhalten Sie an der Informationsveranstaltung.
  2. Mit der Anmeldung entscheiden Sie sich für einen Regelstudienverlauf (Vollzeit oder Teilzeit) für die ersten beiden Semester.
  3. Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.
  4. Die Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldegebühr rechtskräftig. Die Rechnung wird mit der Einladung zur Eignungsabklärung verschickt. Ein Rückzug aus dem Zulassungsverfahren muss von den Bewerbenden schriftlich der Zulassungsadministration gemeldet werden. Zum Zeitpunkt des Rückzugs in Rechnung gestellte Gebühren werden nicht zurückerstattet beziehungsweise bleiben geschuldet.


Eignungsabklärung

Die Eignungsabklärung ist für alle Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil. Geprüft werden die persönliche Eignung für das Fachhochschulstudium und die zukünftige professionelle Tätigkeit in Sozialer Arbeit. Textverständnis, das Reflektieren der eigenen Biografie in einem Gespräch und eine Gruppendiskussion zu einem vorgegebenen Thema sind die zentralen Inhalte der Eignungsabklärung.


Benotung

Die Eignungsabklärung gilt als bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Teil je mit der Note 4 oder höher bewertet wurden.


Mitteilung der Ergebnisse

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ein Notenblatt mit den Ergebnissen aus dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Eignungsabklärung und den Zulassungsentscheid.


Zulassung

Die Zulassung ist bis maximal 18 Monate nach erfolgtem Zulassungsentscheid gültig. Bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung kann diese einmal wiederholt werden.

Kontakt

Stabsstelle Zulassung

E-Mail zulassung.sozialearbeit(at)zhaw.ch
Telefon 058 934 86 00

 

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