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Outgoing

Studierende des Departements Soziale Arbeit können an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen oder an einer anderen Hochschule ein Gastsemester absolvieren.

 

Auslandssemester

Das Departement Soziale Arbeit führt mit verschiedenen Hochschulen in Europa Kooperationsverträge, die es den Studierenden im Rahmen von Erasmus-Programmen erlauben, ein Semester an einer anderen Fachhochschule zu studieren.

Die Studieninhalte können individuell und den eigenen Interessen entsprechend zusammengestellt und an die Studienleistungen angerechnet werden.

Auslandssemester werden vorzugsweise in Kooperation mit Partnerhochschulen organisiert; Studierende können sich aber auch selbständig Gasthochschulen und Praktikumsplätze im Ausland suchen.  

Partnerhochschulen

 

Auslandspraktikum

Eine Form der Praxisausbildung im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit besteht darin, zwei Praktika zu absolvieren. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit Sozialer Arbeit in anderen kulturellen Kontexten kann eines der beiden Praktika im Ausland gemacht werden. So lässt sich das Interesse für andere Kulturen und Länder mit dem Erwerb von Berufserfahrung verbinden.

Die Suche nach der Praktikumsstelle geschieht in aller Regel auf eigene Initiative hin. Das International Office verfügt über einige Adressen von Praxisorganisationen, bei welchen ZHAW Studierende schon ein Auslandspraktikum absolviert haben. Die Anrechnung der erbrachten Leistungen im Rahmen der Praxisausbildung wird durch das Departement Soziale Arbeit sichergestellt. Nehmen Sie bei der Planung eines Auslandspraktikums frühzeitig mit uns Kontakt auf, um die Rahmenbedingungen für diese Anrechnung zu klären.

Weitere Informationen finden Sie unter den Downloads oben rechts.

 

Auslandspraktikum kombiniert mit Auslandssemester

Auslandspraktikum und -semester können auch miteinander kombiniert werden. In diesem Falle besuchen Sie - neben Ihrer praktischen Tätigkeit im Feld - Module oder einzelne Kurse an einer ausländischen Fachhochschule. Mit dieser Kombination findet sowohl eine vertiefte praktische als auch theoretische Auseinandersetzung mit Themen, Inhalten und Methoden Sozialer Arbeit in einem anderen kulturellen Umfeld statt.

 

Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts

Im Rahmen eines Vollzeitstudiums ist es möglich, frühestens nach dem ersten Studienjahr ein Semester im Ausland oder in einer anderen Sprachregion der Schweiz zu absolvieren. Empfohlen wird ein Auslandssemester nach absolviertem Grundstudium, d.h. frühestens ab dem dritten Semester bzw. zweiten Studienjahr. Für ein Auslandspraktikum gilt die Empfehlung, dieses als zweites Praktikum im Rahmen der Praxisausbildung zu absolvieren, d.h. frühestens ab dem 2. Semester des Aufbaustudiums.

 

Bewerbung

Die Studierenden erhalten bei Studienbeginn und an Outgoinganlässen Informationen zu den verschiedenen Formen und Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts sowie über das Vorgehen bei der Planung und Bewerbung. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Antragsformular, das Sie beim International Office beziehen können.